Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde anerkennt
die allg. Geschäftsbedingungen durch die Erteilung oder Bezahlung des Auftrages als rechtlich bindend und ist mit der AGB einverstanden.
Alle Preise verstehen
sich in Schweizer Franken für die in der Vorreservation
bestätigten Preiseinheiten von Zubehör und Fahrzeiten
ab und bis zur Garage in
Malters LU.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen,
nach Auftragserteilung, netto zu begleichen. Aufträge
welche kurzfristig angenommen werden, müssen vor Fahrtantritt
bezahlt werden.
Das Rauchen ist in
allen Fahrzeugen strengstens verboten, bei Nichteinhaltung wird
eine Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben, Kosten
ca. CHF 600.--.
Weitere Kosten wie
ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten
zusätzliche Getränke, Kost & Logie des Chauffeurs
sowie spezielle Reinigung, fehlendes Inventar oder Fahrzeugbeschädigung
gehen zu lasten des Auftraggebers und werden nachträglich
in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist einverstanden,
dass bei nicht pünktlicher Zahlung pro Mahnung eine
Mahngebühr von CHF 20.-- verrechnet werden.
Dekorzubehör für Geburtstage
und Hochzeiten wie Blumen, Banden, Dekorschriften, roter
Teppich usw. sind in Miete erhältlich und sind mit grösster
Sorgfalt zu behandeln.
Gerne stellen wir Geschenkgutscheine aus, um einen Gutschein einzulösen bitte frühzeitig anfragen damit das gewünschte Fahrzeug auch frei ist.
Es kann nur ein Gutschein pro Auftrag entgegen genommen werden, ist der Totalbetrag höher ist die Differenz in Bar zu zahlen.
Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich, der Gutschein verfällt nach
2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Die Sitzplätze sind beschränkt
und gelten gemäss den Angaben im Fahrzeugausweis. Je
nach Fahrzeug sind diese unterschiedlich und werden
deshalb bei der Reservation beim Formular „Vorreservation“
beschrieben.
Sollte der Auftraggeber
mehr Personen einladen übernimmt der Chauffeur und die
Firma Swiss-Limousinen-Service GmbH keine Haftung. Es müssen sich alle Gäste in den Fahrzeugen anschnallen wo Dreipunktgurte oder Beckengurte zur Verfügung stehen.
DerAuftraggeber ist dafür besorgt, dass sämtliche Bewilligungen (z.B. bei Zufahrten bzw. Fahrverbote) eingeholt werden.
Wird der Chauffeur genötigt gegen Verkehrsregel zu verstossen müssen die Bussen bzw. die Verzeigungskosten voll vom Auftraggeber übernommen werden. Wenn die Verkehrsregelverletzungen nicht im Ordnungsbussenverzeichnis aufgeführt sind und es zur Anzeige kommt wird noch eine zusätzliche Abfindung dem Auftraggeber verrechnet. Die Abfindung für den Chauffeur ist in gleicher Höhe wie die Busse inklusive allen Gebühren. Diese Abfindung wird von der Swiss-Limousinen-Service GmbH in Rechnung gestellt und ist eine Entschädigung für den Eintrag ins Bussenregister im Namen des Chauffeurs.
Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich diesen Zusatz.
In den Wintermonaten,
insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee
bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen
einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag
kurz ablehnen. In diesem Fall wird von uns einen Gutschein
in selben Betrag dessen was der Kunde uns einbezahlt
hat überreicht. Ist einer der oben aufgeführten Punkte
eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines
Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs
massgebend, dieser Entscheid gilt für den Kunden aus
Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Swiss-Limousinen-Service
Bruno Bucher übernimmt nur die Kosten für den sicheren
Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransports
der Kunden wird durch die Swiss-Limousinen-Service arrangiert
und festgelegt.
Ansprüche auf Schadenersatz,
von uns nicht genehmigte Transporte oder Aufenthaltskosten
sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
Bei einem Vertragsrücktritt oder Absage des Kunden von
der Bestellung an bis 3 Tage vor der Auftragsausführung
wird 50% des Rechnungsbetrages für Auftrags-entschädigung und Unkosten verrechnet.
Bei einer Absage des
Kunden Innerhalb der letzten 72 Stunden vor oder während der Auftragsdurchführung
wird der volle Betrag verrechnet.
Der Kunde ist für eine Annullationsversicherung selbst besorgt.
Zum Schutz des Auftraggebers können Annullation und Aenderungen von Zeiten oder Adressen nur schriftlich und nicht telefonisch entgegen genommen werden.
Der Kunde muss eine Verspätung bis 2 Stunden in Kauf nehmen wenn diese durch Witterungseinflüsse oder durch Verkehrsstau zum Beispiel Verkehrsunfall, demonstrationen usw. hervorgerufen wird. In Ausnahmefällen stellen wir eine Gutschrift aus, welche für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann.
Betriebsstörungen,
behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder
Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere
unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung,
trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt
nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder
teilweise von der Vertragserfüllung. Wird durch die
oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages
zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der
Vertrag als nichtig.
Durch die Bezahlung des Auftrages anerkennt der Kunde die AGB!
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